SV

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Das gewählte Schülersprecherteam besteht aus 2 Schülerinnen und 2 Schülern.
Unterstützt werden sie von den SV-Lehrern:
Herrn Buschmann und Herrn Sadek .
Einmal im Monat findet eine SV-Versammlung aller Klassensprecher im SV-Cafe statt, wo die wichtigsten Bedürfnisse, Wünsche und Vorschläge der Klassen besprochen werden.
Im großen grünen Glaskasten auf dem Weg zur Turnhalle werden wichtige Informationen ausgehängt.
Grundsätze der SV
Die SV vertritt die Rechte der Schüler und nimmt deren Interessen wahr und wirkt dadurch bei der Gestaltung des schulischen Lebens mit. Der Wirkungsbereich der SV ergibt sich aus dem Auftrag der Schule. Zu diesem gehört neben der Vermittlung von Fachwissen auch, Schüler zu selbstständigem kritischen Urteil, zu eigenverantwortlichem Handeln und zur Wahrnehmung von Rechten und Pflichten im politischen und gesellschaftlichen Leben zu befähigen. Seine Verwirklichung erfordert bei Anerkennung unterschiedlicher Interessen partnerschaftliches Zusammenwirken sowie die Bereitschaft, durch offene und faire Diskussion und sachliche Argumentation in Konfliktfällen nach gemeinsamen Lösungsmöglichkeiten zu suchen.Ebenso wie die Mitwirkung der Lehrer und der Eltern ist auch die Mitwirkung der Schüler in der SV unverzichtbarer Bestandteil bei der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule. Deshalb sollen Lehrer, Eltern und Schulaufsichtsbehörden sie bei ihrer Tätigkeit unterstützen.

Art und Umfang der Mitwirkung sowie der Grad der Selbständigkeit und Verantwortlichkeit bei der Wahrnehmung der Aufgaben hängen von der Entwicklung der Schüler ab.

Der Schwerpunkt der Arbeit der SV liegt bei der einzelnen Schule. Die Arbeit in örtlichen und überörtlichen Zusammenschlüssen der SV ergänzt die Arbeit an den einzelnen Schulen.
Die SV ist Teil der Schule und unterliegt damit den für die Schule geltenden Vorschriften.

Die Vertreter der SV sind verpflichtet, ihren Mitschülern über ihre Tätigkeit zu berichten und sie über Beschlüsse der Mitwirkungsorgane zu informieren, sofern diese nicht vertraulich sind. Der SV ist für ihre Bekanntmachungen ein „Schwarzes Brett“ zur Verfügung zu stellen.